Gesetzesänderungen im November 2021: Neuer Bußgeldkatalog und mehr

Falschparken und unerlaubtes Halten

Das Bußgeld fürs Falschparken in folgenden und weiteren Situationen erhöht sich auf 55 Euro:

  • Unberechtigtes Parken auf Gehweg und/oder Radweg
  • Unberechtigtes Parken in einem Bereich eines Verbotsschilds wie etwa „Für Fahrzeuge aller Art“ mit einem danach verbotenen Fahrzeug
  • Unberechtigtes Parken in einer Fußgängerzone
  • Unberechtigtes Parken in zweiter Reihe
  • Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz
  • Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Elektro-Fahrzeuge
  • Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Carsharing-Fahrzeuge

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