Falschparken und unerlaubtes Halten
Das Bußgeld fürs Falschparken in folgenden und weiteren Situationen erhöht sich auf 55 Euro:
- Unberechtigtes Parken auf Gehweg und/oder Radweg
- Unberechtigtes Parken in einem Bereich eines Verbotsschilds wie etwa „Für Fahrzeuge aller Art“ mit einem danach verbotenen Fahrzeug
- Unberechtigtes Parken in einer Fußgängerzone
- Unberechtigtes Parken in zweiter Reihe
- Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz
- Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Elektro-Fahrzeuge
- Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Carsharing-Fahrzeuge
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