Heutzutage wird unter vielen Nachbarschaftsverhältnissen die Gewohnheit gepflegt, Pakete für den abwesenden Nachbarn anzunehmen. Zwar handelt es sich hierbei um eine allgemein anerkannte freundliche Geste, allerdings kann sich diese rasch zum Rechtsproblem entwickeln, falls die Ware im Rahmen der Ersatzzustellung verloren geht. Es stellt sich daher die Frage, wer in diesem Fall für den Verlust der Sache haften muss und welche Handlungsmöglichkeiten den Betroffenen, denen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, zustehen.
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