Blitzeis „höhere Gewalt“?
Blitzeis kommt – wie der Name schon sagt – unerwartet wie „aus dem Nichts“. Daher könnte man meinen, dass es sich bei diesem Naturereignis um „höhere Gewalt“ handelt, die die Haftung eines Autofahrers entfallen lässt. Der deutsche Gesetzgeber sieht das allerdings anders. Er stellt an den Autofahrer die Anforderung, in jeder beliebigen Lage im Straßenverkehr Hindernissen ausweichen und rechtzeitig bremsen zu können. Dazu muss er stets umsichtig – ggf. sogar Schritttempo – fahren und seinen Sicherheitsabstand an die jeweilige Situation anpassen.
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